Die Arbeitsgrundlagen des Vereins bilden u.a. das Bundeskleingartengesetz, sowie die Satzung des Vereins "Heimaterde 1925" e.V.


Ruhezeiten

Grundsätzlich gilt die Polizeiverordnung der Stadt Annaberg-Buchholz

 

Auszug...

 

Abschnitt 3 - Schutz gegen Lärmbelästigung


§ 12 Nachtruhe und Ruhezeiten

(1)   Die Nachtruhe ist werktags auf die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 22.00 Uhr bis 08.00 Uhr festgelegt. Ruhezeiten sind auf die Zeit von 20.00 Uhr bis zum Beginn der Nachtruhe und samstags von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr festgelegt. Alle Handlungen, welche geeignet sind, die Nachtruhe oder die Ruhezeiten zu stören, sind verboten.

 

§ 16 Haus- und Gartenarbeiten

Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer stören, dürfen nur im ortsüblichen Umfang ausgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen sowie werktäglich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr dürfen diese Arbeiten nicht ausgeführt werden. Außerdem dürfen diese Haus- und Gartenarbeiten an Samstagen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr nicht ausgeführt werden.

Des Weiteren verweisen wir auf die für unsere Anlagen geltenden

zusätzlichen Ruhezeiten:   - gültig vom 01. Mai bis 30. September -

                               montags-freitags von 13.00 - 15.00 Uhr

 

      samstags ab 12.00 Uhr

Wir bitten um entsprechende Einhaltung zum Wohle aller Gartenfreunde und aus Rücksicht auf die Patienten im benachbarten Krankenhaus.

                       

 Vielen Dank!


Satzung des Kleingartenvereins "Heimaterde 1925" e.V.


§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen Kleingartenverein "Heimaterde 1925" e.V. und hat seinen Sitz in Annaberg-Buchholz. Er ist Mitglied im Regionalverband "Obererzgebirge" der Kleingärtner e.V. (ROK) und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter der Nr. VR 4186 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Ziel

 

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